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Löwen Apotheke
Moerser Str. 220
47475 Kamp-Lintfort

Fon: 02842 - 23 84
Fax: 02842 - 5 65 52

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Mo. - Fr.
08:00 - 18:30 Uhr

Sa.
08:00 - 14:00 Uhr

Freecall:
0800 - 1 11 23 84

Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühr ist eine Zuzahlung auf Medikamente, die von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen entrichtet werden muss. Es handelt sich dabei um den Eigenanteil des Patienten an den verordneten Medikamenten, welcher zwar von den Apotheken eingezogen, von diesen aber an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet wird.

Die Höhe der Rezeptzuzahlung wurde in der Vergangenheit fast mit jeder Gesundheitsreform geändert. Derzeit gilt in Deutschland folgende Regelung:

  • pro Arzneimittel 10% des Verkaufspreises
  • mindestens 5 Euro
  • höchstens 10 Euro

Beispiele

Arzneimittelpreis

30 Euro

73 Euro

120 Euro

Zuzahlung

5 Euro

7,30 Euro

10 Euro



Tipp:
Wenn der Arzt ein Original-Arzneimittel verordnet, dessen Verkaufspreis im Bereich von ca. 55 EUR bis 110 EUR liegt, und es ist ein vergleichbares Reimport-Arzneimittel verfügbar, kann sich dadurch die Rezeptgebühr verringern.


Weitere Regelungen:

  • Seit dem 01.07.2006 sind bestimmte besonders günstige Nachahmerpräparate (Generika, deren Preis ein Drittel unter dem Festbetrag liegt) von der gesetzlichen Zuzahlung ausgenommen. Ob es für Ihre regelmäßig verordneten Arzneimittel günstige zuzahlungsfreie Alternativen gibt, können Sie auf der GKV-Homepage nachlesen.
  • Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr müssen keine Zuzahlung bezahlen.
  • Nach Erreichen der Belastungsgrenze von 2% des Jahresbruttoeinkommens (1% bei chronisch Kranken) können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Auskunft erteilt die jeweilige Krankenkasse.


Generell sind zwei Wege möglich:

  1. Sie sammeln Zuzahlungsquittungen, bis Sie die Grenze erreichen, und lassen dann von der Krankenkasse eine Befreiung ausstellen. Für den Rest des Jahres sind Sie von der Zuzahlung befreit.
  2. Wenn Sie sicher sind, dass Sie im Laufe des Jahres die Grenze überschreiten werden, können Sie Ihren Eigenanteil von 2% bzw. 1% des Einkommens gleich zu Jahresbeginn direkt an die Krankenkasse bezahlen. Sie sind dann sofort für das ganze Jahr von allen Zuzahlungen befreit.


Ob Sie die Grenze für die Befreiung von der Zuzahlung erreichen, können Sie auch mit diesem Zuzahlungsbefreiungsrechner ermitteln.